VOC
VOC Lösemittel-Verordnung 31. BlmSchv
Die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Lösemittelverordnung ist im Jahr 2001 in Kraft getreten. Ziel der Verringerung der Lösemittelemissionen soll vor allem die dauerhafte Verhinderung von Sommersmog und der Schutz der Ozonschicht sein.
Die Richtlinie definiert VOC als jeden Stoff, der bei 20°C mind. einen Dampfdruck von 0,01 kPa besitzt oder unter den verwendeten Bedingungen eine entsprechende Flüchtigkeit aufweist – in Abhänghigkeit des jährlichen Lösemittelverbrauchs sowie in Hinblick auf die anwendunsgbezogenen Verbrauchsgrenzen. Betroffen von diese Verordnung sind Reiniger (Isoparaffine), technische Benzine sowie Farben & Lacke.
Selbstverständlich reagiert die Castrol auf diese Anforderung und bietet neben den bisherigen Produkten eine neue emissionsarme, lösemittelhaltige SafeCoat DW VC Produkt-Reihe an.
Neben den neuen lösemittelhaltigen Korrosionsschutzprodukten entsprechen auch unsere Korrosionsschutzöle (lösemittelfrei), wassermischbaren bzw. wassergemischten Korrosionsschutzmittel und spezielle Reiniger der 31. BlmSchV.
Der heutigen Gesetzgebung entsprechen und zukünftigen Anforderungen gerecht werden
Sich von VOC-Lösemitteln zu trennen bedeutet:
- Gesundheits- und Arbeitsschutz zu verbessern
- Die Einhaltung der ISO 14000 Norm zu unterstützen
- Umweltfreundlicher zu agieren
- Das Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeiter zu verbessern
Folgende Produkte entsprechen der VOC- Norm
Lösemittelhaltige, VOC-Konforme Produkte:
SafeCoat DW 10 VC, SafeCoat DW 16 VC, SafeCoat DW 88 VC, SafeCoat DW 18 VC, SafeCoat DW 21 VC, Rustilo 4135 HF, SafeCoat DW 31 VC, SafeCoat DW 32 VC,
Korrosionsschutzöle
Rustilo 630, Rustilo 4163, Rustilo 647, SafeCoat 637, SafeCoat 652, Rustilo S40, Rustilo Tarp CFX, SafeCoat 66
Wässrig
Rustilo 4175, Aquasafe 21, Aquasafe 30
