Impressum / AGB´s
Oskar Burger GmbH und Co. KG
Castrol Kompetenz Center
Achauerstr. 26
78647 Trossingen
fon +49.7425.9495-0
fax +49.7425.4036
E-Mail: info@schmierstoffe-burger.de
Internet: www.schmierstoffe-burger.de
Persönlich haftende Gesellschafterin: Oskar Burger GmbH & Co.KG
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Reinhold Burger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registernummer: HR 460064
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 142 933 634
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Wolfdietrich Burger
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oskar Burger GmbH & Co.KG
1. Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Sie gelten auch ohne ausdrückliche Bestätigung durch die Auftragserteilung oder die Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen werden für uns nur insoweit verbindlich, als wir sie im Einzelfalle schriftlich anerkennen.
2. Die Ware wird zu den am Bestelltag geltenden Preisen berechnet. Zahlung ist sofort ohne jeden Abzug oder innerhalb einer vereinbarten Frist zu leisten. Falls Schecks hereingenommen werden, gelten diese erst dann als Zahlung, wenn die Einlösung erfolgt ist. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit nicht diese vom Verkäufer anerkannt oder ihm gegenüber gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.
3. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. V c. dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Besteht eine laufende Geschäftsverbindung mit dem Kunden, so behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen vor. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräu¬ßern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
4. Leihgebinde bleiben Eigentum des Verkäufers; sie dürfen nur zur Lagerung der vom Verkäufer gelieferten Waren verwendet werden.
5. Die Kunden müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart. Unbeschadet dessen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
6. Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz des Verkäufers. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn die Versandkosten im Einzelfall von uns übernommen werden. Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch zulässiger, mangelfreier Tankanlagen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Dem Annahmeverzug steht es gleich, wenn aufgrund der Bereitstellung einer technisch nicht zulässigen, mangelfreien Tankanlage die Befüllung nicht erfolgen kann oder darf.
7. Lieferungsbehinderung
Höhere Gewalt (z. B. Betriebsstörungen auf den Werken, Feuer, Streik, Aussperrung, Stilllegung, behördliche Maßnahmen, mangelnde Rohstoffzufuhr, Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Sperrung der normalen Schifffahrtswege, Kleinwasser, Hochwasser, Nebel, Eis, Behinderung in der üblichen Beschickungsart usw.) sowie andere unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse und Umstände, die uns die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns selbst oder unseren Lieferanten eintreten oder vorliegen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener, dem Käufer zumutbarer Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht oder erklären wir, dass wir innerhalb der genannten Frist nicht zur Lieferung in der Lage sind, kann der Käufer zurücktreten. Ersatzansprüche stehen dem Käufer in keinem Falle zu.
8. Für Streitigkeiten gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Klagen des Verkäufers sind nach seiner Wahl auch die Gerichte an seinem jeweiligen Sitz zuständig, wenn
• Käufer Vollkaufmann ist, oder
• Käufer nach der Lieferung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder
• Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
