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VOC Lösemittel-Verordnung 31. BlmSchv
Die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Lösemittelverordnung ist im Jahr 2001 in Kraft getreten. Ziel der Verringerung der Lösemittelemissionen soll vor allem die dauerhafte Verhinderung von Sommersmog und der Schutz der Ozonschicht sein.
Die Richtlinie definiert VOC als jeden Stoff, der bei 20°C mind. einen Dampfdruck von 0,01 kPa besitzt oder unter den verwendeten Bedingungen eine entsprechende Flüchtigkeit aufweist – in Abhänghigkeit des jährlichen Lösemittelverbrauchs sowie in Hinblick auf die anwendunsgbezogenen Verbrauchsgrenzen. Es werden nur solche Anwendungen einbezogen, deren jährlicher Lösemittelverbrauch einen Jahresverbrauch von >1t/a übersteigt. Betroffen von diese Verordnung sind Reiniger (Isoparaffine), technische Benzine sowie Farben & Lacke.
Selbstverständlich reagiert die Castrol auf diese Anforderung und bietet neben den bisherigen Produkten eine neue emissionsarme, lösemittelhaltige SafeCoat DW VC Produkt-Reihe an.
Neben den neuen lösemittelhaltigen Korrosionsschutzprodukten entsprechen auch unsere Korrosionsschutzöle (lösemittelfrei), wassermischbaren bzw. wassergemischten Korrosionsschutzmittel und spezielle Reiniger der 31. BlmSchV.
Der heutigen Gesetzgebung entsprechen und zukünftigen Anforderungen gerecht werden (weiterlesen)
