Archiv der ‘Verordnungen’ Kategorie
Gefahren neu Kennzeichnen
Zeitgleich mit der EU-Verordnung REACH ist eine neue Kennzeichnungs- und Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Sie führt zu Änderungen in den Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen.
Die CLP*-Verordnung (EU-1272/2008) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Zubereitungen gilt seit dem 20. Januar 2009. Die EU führt damit einheitliche Kennzeichnungsregelungen auf Basis des globalen UN-GHS-Systems ein. Ziel ist neben dem besseren Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt auch die Vereinfachung des Welthandels.
Seit dem 1. Dezember 2010 müssen alle Chemikalien nach den neuen CLP-Vorgaben eingestuft werden. Ist zu diesem Zeitpunkt noch gepackte Ware auf Lager, dürfen Firmen den Bestand noch bis zum 1. Dezember 2012 abverkaufen. (Weiterlesen …)
REACH erreicht Etappenziel
Die EU-Verordnung REACH sieht die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien vor. Für die Kunden von BP ergeben sich bis dato nur formale Änderungen an den Sicherheitsdatenblättern.
Am 1.6.2007 trat die EU-Chemikalienverordnung REACH offiziell in Kraft. Bis zum 1.12.2010 mussten alle Stoffe mit mehr als 1.000 Tonnen Produktions- oder Importmenge pro Jahr registriert werden.
Bis zu diesem Stichtag haben deutsche Unternehmen 4727 Registrierungen eingereicht. Auch die Meldepflicht für CMR-Stoffe* mit einer Produktionsmenge von mehr als einer Tonne pro Jahr lief Ende letzten Jahres aus. Hinzu kommen für Wasserorganismen giftige Stoffe mit einer Jahresproduktion von mehr als 100 Tonnen. Jetzt steht die nächste Frist bevor: Die Industrie ist verpflichtet, bis zum 31.5.2013 alle Stoffe mit einer Jahresmenge von mehr als 100 Tonnen erfassen zu lassen.
BP formuliert in erster Linie Produkte und bezieht die dafür eingesetzten Rohstoffe von einer Vielzahl von Lieferanten. Alle verwendeten Materialien haben Hersteller und Importeure fristgerecht vorregistriert. Einige Substanzen, die BP selbst herstellt, werden in den nächsten Jahren registriert. Sind die Substanzen termingerecht eingetragen, findet sich die Registrierungsnummer auf dem erweiterten Sicherheitsdatenblatt. Dr. Georg Reinhard, HSSE Advisor: „Unsere Kunden können unsere Produkte weiterhin in der gewohnten Weise einsetzen. Wir werden alle Anwendungen unterstützen, die auf unseren Sicherheitsdatenblättern ausgewiesen sind.“
* CMR-Stoffe haben eine cancerogene (krebserzeugende), mutagene (erbgutverändernde) oder reproduktionstoxische (fruchtschädigende) Wirkung.
VOC Lösemittel-Verordnung 31. BlmSchv
Die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Lösemittelverordnung ist im Jahr 2001 in Kraft getreten. Ziel der Verringerung der Lösemittelemissionen soll vor allem die dauerhafte Verhinderung von Sommersmog und der Schutz der Ozonschicht sein.
Die Richtlinie definiert VOC als jeden Stoff, der bei 20°C mind. einen Dampfdruck von 0,01 kPa besitzt oder unter den verwendeten Bedingungen eine entsprechende Flüchtigkeit aufweist – in Abhänghigkeit des jährlichen Lösemittelverbrauchs sowie in Hinblick auf die anwendunsgbezogenen Verbrauchsgrenzen. Es werden nur solche Anwendungen einbezogen, deren jährlicher Lösemittelverbrauch einen Jahresverbrauch von >1t/a übersteigt. Betroffen von diese Verordnung sind Reiniger (Isoparaffine), technische Benzine sowie Farben & Lacke.
Selbstverständlich reagiert die Castrol auf diese Anforderung und bietet neben den bisherigen Produkten eine neue emissionsarme, lösemittelhaltige SafeCoat DW VC Produkt-Reihe an.
Neben den neuen lösemittelhaltigen Korrosionsschutzprodukten entsprechen auch unsere Korrosionsschutzöle (lösemittelfrei), wassermischbaren bzw. wassergemischten Korrosionsschutzmittel und spezielle Reiniger der 31. BlmSchV.
Der heutigen Gesetzgebung entsprechen und zukünftigen Anforderungen gerecht werden (weiterlesen)
REACH ist die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Die am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Verordnung verändert die zuvor geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für chemische Stoffe in der Europäischen Union (EU). REACH erlegt der Industrie eine größere Verantwortung für die Beherrschung der Risiken auf, die chemische Stoffe für die Gesundheit und die Umwelt darstellen können.
