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Eine Sorge weniger – die Entsorgung von Schmierstoffen & Emulsionen

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, gebrauchte Kühlschmierstoffe ordnungsgemäß zu entsorgen. Dabei gilt es, einiges zu beachten.

Bei nicht fachgerechtem Umgang mit Kühlschmierstoffen kann eine Gefahr für die Umwelt und die Gesundheit der Mitarbeiter ausgehen – das gilt auch für nicht mehr verwendungsfähige Kühlschmierstoffe. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz schreibt vor, dass Unternehmen diese fachgerecht entsorgen lassen müssen.

Getrennt sammeln, überdacht aufbewahren
Zunächst sind die verschiedenen Kühlschmierstoffe getrennt zu sammeln und zu lagern. So dürfen Kühlschmierstoffe auf Pflanzenölbasis nicht mit solchen auf Mineralölbasis vermischt werden. Synthetische Kühlschmierstoffe müssen auf jeden Fall von mineralischen Ölen und Ölemulsionen getrennt bleiben, da sie die Ölaufbereitung erschweren. Außerdem ist eine richtige Deklaration der Stoffe wichtig. Zur Lagerung sollte man einen überdachten Ort wählen. Wichtig: Beschädigte Gebinde nicht ins normale Regal, sondern je nach Größe in dafür vorgesehene Gebinde oder Auffangwannen stellen.

Für einen sicheren Transport der gefährlichen Stoffe benötigt der Entsorger am besten schon bei der Auftragsvergabe Informationen über Menge, Gebindearten und mögliche Beschädigungen, und zwar mit Angabe der Abfallschlüsselnummer und der Abfallerzeugernummer. Auch ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt ist für den Entsorger hilfreich. Übrigens: Der „Abfallerzeuger“ bleibt so lange in der Verantwortung, bis die Kühlschmierstoffe tatsächlich entsorgt sind.

 

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Dann wenden Sie sich bitte an: michael.engesser@aral-burger.de

Entsorgung und Auswahl von biologisch schnell abbaubaren Hydraulikölen

20.02.2010 Allgemein, Entsorgung

UmweltschutzÜber 20 % der Schmierstoffe werden nicht recycelt. Durch Leckagen verschwinden sie im Boden oder im Wasser, sie benetzen Bauteile oder verbleiben in nicht mehr benötigten Maschinen. Manchmal ist auch mangelnde Aufklärung Grund für eine falsche Entsorgung. Denn der durch das Wort „Bioöl“, unterstützt durch den aufgedruckten „blauen Engel“ oder die „Euro-Margerite“ suggerierte Eindruck täuscht gewaltig. Auch ein so bezeichnetes Öl darf nicht in die Umwelt gelangen. Verbraucher sind häufig der Ansicht, dass sie bei einem Schaden, bei dem eine größere Mengen Hydrauliköl in die Umwelt (Boden, Wasser) gelangt, nichts unternehmen müssen, wenn sie biologisch schnell abbaubares Hydrauliköl im Einsatz haben. Auch der Einsatz von solchen synthetischen Flüssigkeiten befreit nicht von der Mitteilungspflicht einer Kontamination der Umwelt, der Entfernung des Öles aus dem Gewässer bzw. des kontaminierten Erdreiches. Und erst recht nicht dürfen Hydrauliköle, auch nicht die „Bioöle“, bei einem Ölwechsel einfach in den Boden abgelassen werden.

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